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Die Kosten für die Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar


Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel aller kosten, bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

 

Ist die/der Alleinerziehende oder Partner krank, behindert oder in Ausbildung und der andere erwerbstätig oder ebenfalls krank, behindert oder in Ausbildung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten, allerdings im Rahmen der Sonderausgaben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http/://bmfsfj.de bzw. lassen sich diese durch einen Steuerberater ermitteln.