Gesetzliche Vorgaben

Infektionsschutzgesetz

Verhalten im Krankheitsfall


 Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind krank wird, bedauern wir dies sehr, dennoch gibt es wichtige gesetzliche Regeln im Krankheitsfall, um der Verbreitung von Infektionen entgegen zu wirken. 

   

Was können Sie tun wenn Ihr Kind krank wird?

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, werden Sie vom Gesetzgeber unterstützt, damit Sie Ihr krankes Kind zuhause gesundpflegen können.

   

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage: Jeder Elternteil darf für die Betreuung des kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es allerdings eine Obergrenze: diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

   

Informationen zu einzelnen Erkrankungen sowie zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) können beim Robert Koch Institut nachgelesen werden.

 

Im Hygieneleitfaden für Kinderbetreuung können Sie unter anderem auch Informationen über Infektionskrankheiten und Parasiten finden.



Kinderrechte | UN-Kinderrechtskonvention

Kinder haben...

DAS RECHT auf gutes Leben.
DAS RECHT auf Gleichheit.
DAS RECHT auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.
DAS RECHT auf Gesundheit.
DAS RECHT auf Spiel, Freizeit und freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
DAS RECHT auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
DAS RECHT auf gute Erziehung.
DAS RECHT auf Bildung.
DAS RECHT auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
DAS RECHT auf Schutz im Krieg.
DAS RECHT auf Schutz vor Ausbeutung.
DAS RECHT auf Familie und Fürsorge.
DAS RECHT auf Betreuung bei Behinderung.